EU gibt Grünes Licht zum Steuerabkommen am EuroAirport

22.02.2017   EAP Politik

Nach dem schweizerischen Bundesrat in Bern haben am 21. Februar 2017 auch die EU-Staaten das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zum neuen Steuerregime im Schweizer Sektor des EuroAirport gutgeheissen.

Gemäss dem Abkommen wird im Schweizer Sektor des Flughafens weiterhin die Schweizer Mehrwertsteuer angewendet. Die Einnahmen aus der Unternehmenssteuer werden hingegen zwischen der Schweiz und Frankreich aufgeteilt. Im weiteren werden auf Unternehmen im Schweizer Sektor die französische Einkommenssteuer und die Schweizer Kapitalsteuer angewendet. Zudem wurde eine Entschädigung des Aufwands der französischen Flugaufsichtsbehörde vereinbart.

Da der EuroAirport auf französischen Territorium und somit auch in der Europäischen Union (EU) liegt, musste Frankreich in Brüssel eine entsprechende Ausnahme beantragen, die durch die EU-Staaten nun genehmigt wurde. Noch fehlt jetzt die Ratifizierung durch Frankreich, was in den nächsten Wochen geschehen soll.