Die Finanzierung des kantonalen Anteils kommt am 7. November 1976 zustande. Der Grossratsbeschluss vom 22. April 1976 zur Verlängerung der Piste wird mit 27'704 Ja gegen 16'481 Nein sehr deutlich gutgeheissen. Mit diesem Beschluss wird ein Kredit von 23 Millionen Franken bewilligt. Zusammen mit dem Beitrag à fonds perdu der Basler Wirtschaft in der Höhe von 5 Millionen Franken und dem vom Kanton Basel-Stadt erwarteten Bundesbeitrag von 12.25 Millionen Franken kann die vom Bundesrat gegenüber der französischen Regierung eingegangene Verpflichtung erfüllt werden.