Fliegt die Swissair tatsächlich wieder, und dies bereits mit zwei Motoren? Nein, auch diesmal sind rechtliche Erwägungen zum Markenschutz massgebend. Damit Swiss International Air Lines ihr exklusives Recht am zurückgekauften Namen Swissair aufrecht halten kann, muss sie einen kommerziellen Flugbetrieb mit dieser Marke unterhalten. Offenbar reicht es dazu bereits, dass die Motorflluggruppe Zürich für ihre Operationen den Auftritt der nicht mehr vorhandenen Swissair imitiert.