Frankreich, die Schweiz, die betroffenen Regionen der beiden Länder und alle anderen betroffenen Akteure unterzeichnen an diesem Tag ein Abkommen betreffend die arbeitsrechtlichen Verhältnisse am EuroAirport. Das Abkommen ist ein sog. «accord de méthode», d.h. eine Rahmenvereinbarung, welche die aktuelle Praxis im Bereich des Arbeitsrechts für den schweizerischen und den gemeinsamen Zollbereich des Flughafens anerkennt.