Antrag auf verstärkte Lärmschutzmassnahmen in der Nacht

10.06.2020   EAP Umweltfragen

Der Verwaltungsrat des EuroAirport hat einstimmig entschieden, bei der französischen Luftfahrtbehörde (DGAC, Direction Générale de l’Aviation Civile) folgende Anträge zu stellen:

  • Verbot aller geplanten Starts zwischen 23:00 bis 24:00 Uhr
  • Verbot von Flugbewegungen von Kapitel 3-Flugzeugen mit einer Lärmmarge unter 13 EPNdB zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (zum Beispiel Airbus A300-600F)

Damit kommt der Flughafen dem Bedürfnis nach mehr Nachtruhe entgegen, berücksichtigt dabei aber auch die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Massnahmen. Der Antrag steht im Einklang mit der Strategie des EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg, die Luftverkehrsanbindung der trinationalen Region sicherzustellen. Ziel ist die Reduktion der Lärmbelastung nach 23:00 Uhr und eine langfristige Stabilisierung des Fluglärms. Beide Ziele sind im Lärmvorsorgeplan (Plan de Prévention du Bruit dans l‘Environnement PPBE) enthalten, der ein umfassendes Paket von Massnahmen zur Reduktion des Fluglärms rund um den Flughafen beinhaltet.

Bereits bisher hatte der EuroAirport eine Vielzahl von Massnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation umgesetzt, doch wirkte die Zunahme des Flugverkehrs den bisherigen Anstrengungen entgegen. Insbesondere in der sensiblen zweiten Nachtstunde nahm die Belastung in den letzten Jahren zu. Der Verwaltungsrat des Flughafens entschied daher im Herbst 2018, bei der DGAC die Durchführung einer Studie nach dem Verfahren des «Ausgewogenen Ansatzes» zu beantragen.


Ausbalancieren der Lärmschutz- und Wirtschaftsanliegen

Das Vorgehen richtet sich nach den Vorgaben der ICAO und ist in der EU-Verordnung 598/2014 festgehalten, die auch für die Schweiz gilt. Das Ziel ist es, die Entwicklung des Luftverkehrs am EuroAirport nachhaltig zu gestalten und dabei einen bestmöglichen Ausgleich der Interessen zu erreichen.

Die DGAC hatte im März 2019 den Flughafen mit der Erstellung der erwähnten Studie beauftragt. Von August 2019 bis Januar 2020 führten zwei unabhängige Beratungsfirmen mit über 90 Flughafenpartnern, Vertretern von Gemeinden, Kantonen, Fluggesellschaften sowie Anrainerverbänden Anhörungen durch. Anschliessend wurden verschiedene Szenarien entwickelt, mit denen die akustischen und sozioökonomischen Auswirkungen evaluiert wurden. Auf dieser Grundlage entschied der Verwaltungsrat im Mai, das DGAC zu ersuchen, keine geplanten Starts nach 23:00 Uhr bis Mitternacht mehr zuzulassen sowie alle Flugbewegungen von Kapitel 3-Flugzeugen mit einer kumulierten Lärmmarge unter 13 EPNdB zwischen 22:00 und 06:00 Uhr zu verbieten.

Umgerechnet auf die (sehr hohen) Flugbewegungen im Jahre 2019 würde diess bedeuten, dass die Zahl der Starts zwischen 23.00 und 24.00 Uhr von 1222 auf 272 reduziert würde, was einem Rückgang um rund 80 Prozent entsprechen würde. Die resultierenden Einschränkungen sind nach Auffassung des Flughafens für die regionale Volkswirtschaft verkraftbar.


Weiteres Vorgehen

Die Einführung der Massnahmen erfolgt per Verfügung des französischen Transportministeriums. Nach Überprüfung des Berichts erstellt die DGAC einen Entwurf, welcher der Öffentlichkeit, den regionalen, kantonalen und kommunalen Institutionen in Frankreich, in der Schweiz und in Deutschland sowie bei der Commission Consultative de l’Environnement auf französischer und der Fluglärmkommission auf schweizerischer Seite vorgelegt wird. Sodann wird der Entwurf von der unabhängigen französischen Lärmschutzbehörde Frankreichs ACNUSA (Autorité de Contrôle des Nuisances Aéroportuaires) beurteilt.

Mit der anschliessenden Veröffentlichung der Verfügung wird zugleich die Europäische Kommission konsultiert. Diese hat weitere sechs Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Der Flughafen rechnet mit einem Inkrafttreten des Erlasses in rund einem Jahr, unter der Voraussetzung, dass keine Rechtsmittel gegen die Verfügung ergriffen werden.


Korrektur bei Südabflügen

Bereits am 18. Juni 2020 tritt die Korrektur der Flugverfahren bei Starts ab Piste 15 mit Abflug nach Westen in Kraft. Anfangs 2019 hatten der Flughafen und die französische Flugsicherungsbehörde DSNA nach einer Überprüfung der per 31. Januar 2019 eingeführten überarbeiteten satellitenbasierten Abflugprozeduren (RNAV) ab Piste 15 festgestellt, dass sich die Flugspuren um einige hundert Meter nach Süden verschoben hatten. Dies hat zu einer höheren Lärmbelastung insbesondere in den Gemeinden Allschwil (CH), Schönenbuch (CH) und Hagenthal (F) geführt. Die Korrektur wurde durch den Flughafen und die beiden Luftfahrtbehörden Frankreichs (DGAC) und der Schweiz (BAZL) von der DSNA überprüft und mit Hilfe von easyJet getestet. Mit der Korrektur sollen die Starts nach Westen nun, wie ursprünglich geplant, über möglichst wenig dicht besiedeltes Gebiet zurückgeführt werden.

Medienmitteilung des EuroAirport vom 10. Juni 2020