Das Steuerabkommen hat eine weitere Hürde genommen

02.09.2017   EAP Politik

Der Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt hat das Steuergesetz für die Besteuerung des Kapitals der im Schweizer Sektor des EuroAirport ansässigen Unternehmen angepasst.

Die Regelung tritt in Kraft, sobald das Abkommen zum Steuerrecht am EuroAirport zwischen Frankreich und der Schweiz auch vom französischen Parlament ratifiziert ist. Im besten Fall soll dies bis Ende des laufenden Jahres 2017 der Fall sein. Die Kapitalsteuer beträgt ein Prozent des steuerbaren Eigenkapitals und dürfte dem Kanton Basel-Stadt jährliche Einnahmen von einer halben Million Frankenn bringen.

Diese neuen Abgaben ersetzen die französischen Lokalsteuern, welche ein Vielfaches betragen hätten.