Verlängerung der Testphase zur Optierung der Abflugrouten

02.12.2021   

Die seit Juli 2021 andauernde Testphase ist der neueste Schritt in der seit eineinhalb Jahren andauernden Optimierung der Abflugrouten TORPA und MOROK ab Piste 15. Ziel ist es, diese Routen wie ursprünglich geplant über das weniger dicht besiedelte Gebiet zwischen den Gemeinden nördlich und westlich der schweizerisch-französischen Landesgrenze zu führen.

Eine erste Korrektur der im Januar 2019 eingeführten RNAV-Abflugverfahren TORPA und MOROK ab Piste 15 wurde von Juni bis Dezember 2020 zu Testzwecken vorgenommen. Eine Zwischenbilanz im Herbst 2020 ergab, dass die Korrektur der Prozeduren an sich erfolgreich verlaufen ist: Allerdings konnten die neuen Prozeduren nicht von allen Flugzeugtypen geflogen werden, namentlich nicht von den schweren Flugzeugen, die tendenziell mehr Lärm verursachen.

Diese Erkenntnis führte dazu, dass das DGAC die Testphase bis in den Juli 2021 verlängerte und gleichzeitig eine erneute Optimierung der Prozeduren plante. Am 15. Juli 2021 trat diese ursprünglich bis Ende Dezember geplante Anpassungsphase in Kraft. Durch die erneute Optimierung besteht nur noch eine einzige Flugbahn für alle Flugzeugkategorien. Zudem wurde die Verpflichtung, auf diesen Routen ein lärmminderndes Abflugverfahren des Typs NADP1** zu fliegen, eingeführt. Ziel ist es, den Lärm in den von diesen Flugrouten betroffenen, dicht besiedelten Gemeinden in Flughafennähe mittels einer anfänglich höheren Steigrate zu reduzieren.

Die ersten Analysen dieser zweiten Korrektur zeigen positive Ergebnisse: Wie ursprünglich erwartet, fliegt nun die überwiegende Mehrheit der Flugzeuge über dem weniger dicht besiedelten Gebiet zwischen den Gemeinden nördlich und westlich der schweizerisch-französischen Landesgrenze. Das DGAC hat nun jedoch beschlossen, die Testphase bis zum 16. Juni 2022 zu verlängern, um detailliertere Analysen durchführen zu können.

Während diese Testphase lediglich die Abflugprozeduren TORPA und MOROK betrifft, ist im französischen Lärmvorsorgeplan PPBE (Plan de Prévention du Bruit dans l’Environnement) 2018-2022 zudem eine Überprüfung sämtlicher Startverfahren nach Süden durch das DGAC enthalten. Dabei soll überprüft werden, ob das Abflugregime der Piste 15 in Sachen Sicherheit, Kapazität und Begrenzung der Lärmbelastung nach wie vor optimal ist. Die Behörde hat diese Überprüfung, welche eine faktenbasierte technische Einschätzung und gegebenenfalls eine Anpassung des Abflugregimes ermöglichen soll, nun eingeleitet.