Bundesrat verabschiedet Sachplan-Objektblatt für EuroAirport

21.05.2013   EAP Politik

Obwohl der Flughafen Basel-Mulhouse auf französischem Territorium liegt, betreffen die Auswirkungen des Flugbetriebes auch Schweizer Gebiet, weshalb der Bund ein Sachplan-Objektblatt (SIL) erstellen muss. Dieses schafft sowohl für die betroffenen Gemeinden als auch für den Flughafen langfristig Rechts- und Planungssicherheit. Die Festlegungen im Objektblatt sind für die schweizerischen Behörden verbindlich.

Mit diesem Sachplan-Objektblatt beschreiben die Behörden einerseits die Rolle sowie den Betrieb des EuroAirport und setzen die Rahmenbedingungen für dessen Entwicklung bis 2030. Andererseits legt das SIL die Grenzen des zulässigen Fluglärms auf Schweizer Territorium in Form von Lärmbelastungskurven fest. Grundlagen für den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse sind der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Frankreich von 1949, die Grundsätze des Bundesrats zur Luftfahrtpolitik der Schweiz von 2004, die gesamtschweizerische Nachfrageprognose für den Luftverkehr von 2005 und die Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden von Frankreich und der Schweiz über die Benutzung des ILS auf die Piste 33 von 2006.

Am 22. Juni 2011 informierte das BAZL zusammen mit den Kantonen Baselland und Basel-Stadt die betroffenen Behörden über den SIL. Im Sommer 2012 erfolgte deren Anhörung sowie das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung. Auf Grund der Stellungnahmen wurde der Entwurf für das SIL-Objektblatt angepasst. Der Bund bekennt sich im nun verabschiedeten SIL-Objektblatt klar zum binationalen Flughafen und anerkennt dessen trinationale Bedeutung für die Regionen Nordwestschweiz, Elsass und Baden-Württemberg. Zusammen mit Zürich und Genf bildet der Flughafen Basel-Mulhouse die zentrale Infrastruktur der Schweizer Zivilluftfahrt. Er dient vor allem dem Linien- und Charter-Verkehr. Von wirtschaftlich grosser Bedeutung sind die Frachttransporte. Das SIL-Objektblatt hält ausserdem fest, dass der Flughafen an das schweizerische Eisenbahnnetz angebunden werden soll. Langfristig ist aus der Sicht des Bundes ein direkter Anschluss an das schweizerische Fernverkehrsnetz wichtig und nicht nur der Anschluss an das Netz der S-Bahn. Damit sollen direkte Verbindungen aus den wichtigen Zentren der Schweiz an den Flughafen ermöglicht werden. Der Bahnanschluss soll zudem zur besseren Aufgabenteilung zwischen Schiene und Strasse beitragen und damit langfristig eine gute Erreichbarkeit des Flughafens sicherstellen.

Die Grundlagen für die Berechnungen der Lärmbelastungskurven entsprechen denjenigen zum französischen «Plan d'exposition au bruit (PEB)» von 2004. Der Kanton Basel-Landschaft stellt die raumplanerische Abstimmung zwischen der Entwicklung des Flugbetriebs und der Siedlung im Richtplan sicher. Für die Überwachung der Lärmentwicklung wird vom Flughafenhalter neu ein periodischer Nachweis der effektiven Lärmbelastung verlangt.