Frankreich will am EuroAirport neue Steuer einführen

10.06.2013   EAP Politik

Ab dem 1. Juli 2013 will die französischen Zivilluftfahrtbehörde(DGAC) eine Solidaritätsabgabe für Passagiere einführen, die ab dem EuroAirport mit Flügen unter Schweizerischen Verkehrsrechten fliegen. Die Abgabe soll rund CHF 6.50 pro Passagier betragen. Auf französischen Flughäfen wird diese bereits seit Anfang 2006 erhoben. Sie soll dem Kampf gegen Infektionskrankheiten wie Aids, Malaria oder Tuberkulose dienen und Entwicklungsländern zu günstigeren Medikamenten verhelfen. Neben Frankreich haben bereits neun andere Länder diese Abgabe eingeführt.

Die Schweiz hat sich bisher gegen diese Abgabe entschieden. Dass diese nun durch die «Hintertür» auch auf dem Schweizer Sektor des EuroAirport eingeführt werden soll, stösst nicht nur bei Fluggesellschaften, vorab easyJet, sondern auch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und den Regierungen der beiden Basel auf massiven Widerstand. «Die Entscheidung widerspricht dem binationalen Charakter des Flughafens», teilt die Mediensprecherin des BAZL Martine Reymond mit. Das Thema müsse nun sofort im Rahmen der laufenden Verhandlungen um Steuerrechtsfragen mit Frankreich behandelt werden. Auch bei der baselstädtische Regierung löste die Meldung Unmut aus. «Ein Akt dieser Art sei nicht mit dem binationalen Status des EuroAirport und des Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Frankreich kompatibel», hiess es aus dem Rathaus. Ebenfalls bereits in Bern aktiv geworden ist die Geschäftsleitung der easyJet, welche sicherlich am meisten unter dieser neuen Steuer zu leiden hätte. Wie die Entwicklung im Schweizerischen Sektor gestört werden könnte, ist noch nicht absehbar, hat doch easyJet in ähnlichen Fällen an anderen Standorten ihre Aktivitäten drastisch reduziert und in Madrid sogar ihre Basis geschlossen.

Auch die vier Gewerkschaften am EuroAirport sind empört. Sie sind der Meinung, dass viele der 6000 Arbeitsplätze am Flughafen verloren gehen würden. Laut ihre Mitteilung vom Montag sollen im Fall einer Einführung der zusätzlichen Steuer rechtliche Massnahmen gegenüber dem DGAC geprüft werden.