Einführung der französischen Steuern für Fluggesellschaften vorerst abgesagt

23.06.2013   EAP Politik

Nach der Sitzung des EAP-Verwaltungsrats vom 21. Juni 2013 nimmt der Vorsteher des baselstädtischen Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt und Vizepräsident des Flughafenverwaltungsrats, Regierungsrat Christoph Brutschin, namens aller Schweizer Verwaltungsratsmitglieder mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das französische Transportministerium bereit ist, die auf 1. Juli 2013 angekündigte Erhebung von zwei französischen Luftverkehrsabgaben bei den Fluggesellschaften im Schweizer Sektor des EuroAirport nicht in Kraft zu setzen. Die kürzliche, sehr kurzfristig und einseitig erfolgte Ankündigung der französischen Behörden hatte auf Schweizer Seite für grosse Beunruhigung und Unmut gesorgt und zu zahlreichen öffentlichen und politischen Reaktionen in der Schweiz und auch im Elsass geführt. Der Entscheid aus Frankreich gibt nun die Gelegenheit, die offenen Fragen rund um die Steuer- und Fiskalbedingungen am EuroAirport zwischen Frankreich und der Schweiz als Trägerstaaten des binationalen Flughafens in einem Gesamtrahmen zu klären.

Die Erhebung der beiden innerfranzösischen Abgaben «Taxe de l’aviation civile» und «Taxe de solidarité» bei den Fluggesellschaften im Schweizer Sektor des Flughafens hätte nicht nur erhebliche Kostenfolgen für die betroffenen Unternehmen, sondern würde auch eine grosse Belastung für die Entwicklung des Flughafens insgesamt darstellen. Das WSU nimmt daher mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die nach der Ende Mai erfolgter Ankündigung der französischen Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) in enger Zusammenarbeit der zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone BS und BL erfolgten Interventionen in Richtung Frankreich erfolgreich waren. Wichtig war dabei auch die grosse Unterstützung von Seiten der verantwortlichen Personen und Stellen im Elsass, die klar auf die Bedeutung des EuroAirport und der Schweizer Unternehmen auf der Plattform für die ganze Region hingewiesen haben. Mit dem Entscheid des französischen Transportministeriums, die Erhebung der beiden Abgaben nicht in Kraft zu setzen, wird der Weg frei, dass die Schweiz und Frankreich die heute bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung des EuroAirport als gleichzeitig Schweizer und französischer Flughafen in einem Gesamtkontext klären können.