Noch nicht alle Punkte im Steuerstreit geklärt

17.04.2015   EAP Politik

Entgegen aller Erwartungen konnte bis zum Staatbesuch des französischen Präsidenten François Hollande am 15./16. April 2015 noch keine definitive Einigung im Steuerstreit am EuroAirport erzielt werden. Stattdessen wurde jedoch eine Erklärung unterzeichnet, in der die Fortschritte bei den Gesprächen während des letzten Monaten festgeschrieben wurden.

Laut dieser Deklaration sollen die Differenzen bei drei der vier Hauptpunkten bereinigt sein, nämlich 

  • bei der Anwendung der Schweizer Mehrwertsteuer im Schweizer Sektor des Flughafens
  • bei der direkten Besteuerung des Unternehmens Flughafen Basel-Mulhouse
  • bei Ausgleich der Flugsicherungskosten an das DGAC (Direction Générale de l’Aviation Cilvile).

Frankreich verzichtet auf eine Flugsicherungstaxe bei den mit Schweizer Verkehrsrechten abfliegenden Passagieren. Diese Kosten werden zukünftig pauschal mit sechs Millionen Euro an den Flughafen verrechnet, was noch rund einem Drittel der ursprünglichen Forderung entspricht.

Über den vierten Themenbereich, die Erhebung der direkten Unternehmens­steuern für am Flughafen ansässige Firmen, müssen weitere Gespräche geführt werden, dies vor allem, weil das französische System für die rund sechzig Schweizer Unternehmen am EuroAirport zum aufwendig ist.

Die Rahmenvereinbarung, welche einen definitiven Vertrag zum Steuerrecht am EuroAirport zum Ziel hat, soll nun erst Ende 2015 unterzeichnet werden.