Der EuroAirport prüft verstärkte Lärmschutzmassnahmen

30.11.2018   

Der EuroAirport will den Lärmschutz nach 23:00 Uhr weiter verstärken und so dem Bedürfnis der Flughafenanrainerinnen und -anrainer nach längerer Nachtruhe entgegenkommen. Damit möglichst rasch wirkungsvolle Massnahmen ergriffen werden können, beantragt er beim französischen Transportministerium (DGAC Direction Générale de l’Aviation Civile), zusätzliche Lärmmassnahmen zu prüfen, welche bis zu betrieblichen Einschränkungen nach 23:00 Uhr führen könnten.

Als Unternehmen ist der EuroAirport verpflichtet, die Entwicklung des Flughafens nachhaltig zu gestalten und dabei die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte zu berücksichtigen.

Weil die Nachfrage nach Luftverkehrsverbindungen weiterhin steigt, zeigen sich am EuroAirport bereits heute Engpässe, etwa im Terminal oder bei den Flugzeugstandplätzen. Langfristige Lösungen sind in Planung, kurzfristige Anpassungen sind bereits in der Umsetzung.
 

Lärmschutzmassnahmen des Aktionsplans 23 bis 24 Uhr bereits am Laufen 

Um dem Ruhebedürfnis gerecht zu werden, hat der EuroAirport bereits im Frühjahr zwei Ziele in Bezug auf die Anzahl Flugbewegungen zwischen 23:00 und 24:00 Uhr bis Ende 2019 definiert. Diese Ziele sind Teil des vorgesehenen Lärmschutz-Vorsorgeplans Frankreichs „Plan de prévention du bruit dans l’environnement 2018-2022“, der sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Das erste Ziel ist die Halbierung der Starts Richtung Süden, das zweite Ziel die Stabilisierung der Flugbewegungen. 

Als erste Erkenntnis zeigt, dass mindestens eines der zwei gesetzten Ziele schwer zu erreichen sein wird. Grund hierfür sind allerdings Faktoren, welche ausserhalb der Kontrolle des Flughafens liegen und in diesem Sommer zu massiven Verspätungen führten. Durch die Anhäufung von Verspätungen bei den Flugzeugrotationen kam es zusätzlich zu einem Anstieg der Flugbewegungen zwischen 23:00 und 00:00 Uhr. Deshalb prüft der Flughafen andere Massnahmen.
 

Verstärkung des Lärmschutzes nach 23.00 Uhr 

Mit diesem Ziel beantragt der EuroAirport dem französischen Transportministerium (DDGAC) die Initiierung der erforderlichen Studien. In Frage kommen Massnahmen an der Lärmquelle, wie zum Beispiel eine Reduktion der Lärmemissionen bei Flugzeugen, bis hin zu betrieblichen Einschränkungen nach 23:00 Uhr. 

Die Prüfung von zusätzlichen Massnahmen erfolgt gemäss der EU-Verordnung 598/2014 in einem Verfahren, welches sich nach den Prinzipien eines ausgewogenen Ansatzes richtet und für alle Flughäfen der Europäischen Union (EU) gilt. Dabei werden die zusätzlichen Massnahmen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen, ihrer wirtschaftlichen Folgen sowie ihrer betrieblichen Implikationen auf den Flugbetrieb überprüft. Vor einer Umsetzung erfolgen ein öffentliches Mitwirkungsverfahren und eine anschliessende Information an die Europäische Kommission. Der Schlussentscheid liegt sodann beim französischen Verkehrsministerium. 

Bis zur möglichen Umsetzung der zusätzlichen Massnahmen werden die Ziele, wofür der Flughafen im Rahmen des französischen Lärmvorsorgeplans 2018-2022 verantwortlich ist, weiterverfolgt. Das Ziel ist es, die Halbierung der Starts Richtung Süden und die Stabilisierung der Flugbewegungen zwischen 23:00 und 24:00 Uhr bis Ende 2019 zu erreichen.