Regelungen für Betrieb des EuroAirport neu gefasst

27.05.2020   

Bisher wurde der Betrieb des EuroAirport durch verschiedene, sich ergänzenden Ministerialerlasse von 2003, 2013 und 2015 geregelt. Im neuen Ministerialerlass vom 21. Mai 2020 werden sämtliche Regelungen in einem Dokument zusammengeführt. Dies dient der besseren Übersichtlichkeit.

Die geltenden Betriebseinschränkungen werden nicht geändert. Hingegen wurden einige Präzisierungen vorgenommen. So zählt für die Definition der Landung neu der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug auf der Piste aufsetzt. Ziel dieser Anpassung ist eine Vereinheitlichung der auf französischen Flughäfen geltenden Bestimmungen. Bei Starts ist nach wie vor der Zeitpunkt ausschlaggebend, zu dem das Flugzeug seine Parkposition verlässt.

Zudem wurden die Kompetenzen zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Frankreich angepasst. Ausnahme­bewilligungen werden nur noch durch das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium erteilt.